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<title>Familie ist Solidaritätsgemeinschaft - eutanasie</title>
<description>Gedanken zum Familienbild</description>
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<title>Mithilfe zum Suizd</title>
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<author>noreply@blogspirit.com ()</author>
<category>Eutanasie</category>
<pubDate>Sun, 16 Jul 2006 18:29:37 +0200</pubDate>
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&lt;img src=&quot;http://familien-solidaritat.blogspirit.com/images/thumb_suizid.jpeg&quot; alt=&quot;medium_suizid.jpeg&quot; style=&quot;border-width: 0; float: left; margin: 0.2em 1.4em 0.7em 0;&quot; /&gt;&lt;a href=&quot;http://familien-solidaritat.blogspirit.com/files/DBK_Ethikrat_Hilfe_zum_Suizid.doc&quot;&gt;Erklärung des Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Karl Kardinal Lehmann, zur Stellungnahme des Nationalen Ethikrates &quot;Selbstbestimmung und Fürsorge am Lebensende&quot; am 13. Juli 2006&lt;br /&gt;&quot;Es ist eine Aufgabe aller, das Vertrauen der Sterbenden in den ihnen geschuldeten Beistand zu festigen&quot; &lt;/a&gt;&lt;br /&gt;&lt;br /&gt;BONN, 14. Juli 2006 (ZENIT.org).- Am gestrigen Donnerstag hat der Nationale Ethikrat eine 62-seitige Stellungnahme (pdf-Format) zum Thema Sterbebegleitung vorgestellt, die insgesamt positiv aufgenommen wurde, jedoch auch Anlass zu kritischen Anfragen gab. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Zu einigen wichtigen Fragen war es unter den Mitgliedern des Expertengremiums zu keinen einstimmigen Antworten gekommen, und ihre Begründungen blieben, wie das &quot;Ergänzende Votum&quot; am Ende der Stellungnahme feststellt, &quot;an manchen Stellen zu undeutlich&quot;. &lt;br /&gt;&lt;br /&gt;Wörtlich heißt es in dieser Ergänzung, die vom Augsburger Weihbischof Anton Losinger, dem Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien, Dr. Peter Radtke, sowie dem Theologieprofessor Dr. Eberhard Schockenhoff unterzeichnet wurde: &quot;Sie zeichnen ein Bild vom Menschen, das einseitig an den Idealen von Selbstbestimmung, Autonomie und Unabhängigkeit ausgerichtet ist.&quot; Die Achtung vor der Würde des schwer kranken und sterbenden Menschen erfordere jedoch &quot;mehr als bloßen Respekt vor einer angeblich unbeeinflussten Selbstbestimmung&quot;, fügten sie hinzu. &quot;Die Achtung vor der Person des Schwerkranken und Sterbenden erfordert daher die Bereitschaft, ihm in der letzten Phase seines Lebens verlässlich beizustehen; dazu gehört auch das gemeinsame Warten auf den Tod und das Dabeibleiben, das den Sterbenden nicht seiner Einsamkeit und Not überlässt.&quot;
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